Sie können im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Briefwähler können Ihre Wahlunterlagen
– ohne Angabe von Gründen –
im Rathaus anfordern.
Die Wahllokale sind am
Sonntag, den 16. März,
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet.
Mit einem Kreuz bei der Listennummer geben Sie jedem Listenkandidaten automatisch eine Stimme.
Oder kreuzen Sie die Liste an und verteilen Sie bis zu 24 Stimmen (Stadtratswahl), bzw. bis zu 60 Stimmen (Kreistagswahl) einzeln.
Maximal 3 Stimmen pro bevorzugtem Kandidaten sind dabei möglich.
Für die Bürgermeisterwahl haben Sie 1 Stimme.
Kreuzen Sie Ihren Kandidaten an.
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